Neuste Beiträge

Humor

Besinnliche Gedanken zur "weißen Weihnacht"
Eine liebevolle Erzählung über den ach so erhofften Schnee

Die Biker-Grundgesetze

§1

a) Die Privilegien eines Bikers sind unantastbar! Sie zu schützen, zu pflegen und zu wahren ist die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers!
b) Pkw, Lkw und Motorräder sind NICHT gleichberechtigt!
Das Vorrecht gilt ausschließlich den Piloten eines Motorrads!
c) Schon Aufgrund der Führerschein-Einstufungen (beim Motorradführerschein – Klasse 1 (heute Klasse A)) können und dürfen Motorräder nicht mit anderen Fahrzeugen auf eine Stufe geschweige denn einer niedrigeren Stufe gestellt werden.
d) Der Biker ist König aller Straßen! Eine Mißachtung seiner Rechte wird doppelt schwerwiegend gewertet.

§2

a) Das Überholen anderer Fahrzeuge ist ein Recht, dass Biker mit zusätzlichen Bevorzugungen genießen.
b) Innerhalb von Fahrzeugkolonnen auf Land- und Bundesstraßen sowie auch Autobahnen dürfen Biker zuerst ausscheren zum Überholen! Die anderen Fahrzeugführer müssen warten, bis alle Motorräder überholt haben und dürfen erst dann nach umsichtiger Absicherung selbst zum Überholen ausscheren!
c) Das Überholen von Bikern durch Pkw und anderen Fahrzeugtypen ist lästerlich und hat auf unseren Straßen keinen Platz. Dieses darf ebenso nur von anderen Bikes mit mindestens 125 ccm Hubraum erfolgen. Das Überholen eines Bikes durch ein Trike wird noch toleriert, aber nur wenn der Führer des Trikes auch einen Klasse1- bzw. KlasseA-Führerschein vorweisen kann; wenn der Fahrer das Trike mit einem Pkw-Führerschein steuert, gilt dieses Sonderrecht natürlich nicht! Roller, auch wenn sie einen Hubraum von mindestens 125 ccm haben, gelten in jedem Fall NICHT als Bike!

§3

a) Für Geschwindigkeitsbegrenzungen besteht für gewöhnlich eine Überschreitungstoleranz von 10%. Einem Biker steht hingegen eine Toleranz von 25% zu!
b) Ein Biker soll wenigstens so schnell fahren, dass er keine PKWs etc. zum überholen zwingt!

§4

a) Radarfallen können und sollen Motorradfahrer ignorieren!
b) Aus dem Grunde, dass Aufnahmen hauptsächlich nur von der Front (wo sich bei Motorrädern für gewöhnlich keine Kfz-Kennzeichen befinden) gemacht werden und der Fahrer in seiner Schutzkleidung unerkennbar ist, kann er für Verkehrsverstöße in diesen Fällen NICHT haftbar gemacht werden.
c) Biker sind von Flensburg-Punkten entlastet! Deshalb dürfen auch in härteren Fällen nur Verwarnungsgelder von höchstens 35€ erhoben werden!

§5

a) Bei Staus und stockendem Verkehr haben Biker das Recht, auf den Fahrbahn-Trennstreifen auszuweichen.
b) Auf Autobahnen gilt ebenso, dass die Benutzung der Durchfahrtsgasse für Notdienst und Polizeifahrzeuge auch für Biker gestattet ist.
c) In Notfällen darf für Biker auch die Nutzung von Grün- und Sandstreifen nicht untersagt werden!
d) Biker haben unbegrenztes Nutzungsrecht von befahrbaren Fahrbahnbereichen! Diese Rechte werden nur dadurch eingegrenzt, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten!
Auch Flugplätze oder Eisenbahnschienen sind für ein Führer eines Motorrads nicht ausgeschlossen!

§6

a) Jeder Biker hat das Recht seinen Ofen so auszustatten und zu verändern, wie es seinen individuellen Vorstellungen entspricht, solange dies nicht grobe Sicherheitsrisiken mit sich führt (Bsp.: Abmontieren der Bremsen).
b) Für Biker existieren keine Geräusch-Vorschriften! Jeder darf seinen Bock so laut haben, wie er möchte! Anhand von angeblich zu lauten Töpfen dürfen auch keine Verwarnungs- oder Bußgelder gefordert und erhoben werden!
c) Auch der TÜV ist nicht berechtigt ein Motorrad mit (zu) lautem Topf die Verkehrszulassung zu verweigern!
d) Laute Motoren können unfallverhütende und folglich auch lebensrettende Grundlagen darbieten! Fahrzeuge mit lauten Motoren können von anderen Verkehrsteilnehmern leichter, schneller und oft schon von weitem wahrgenommen werden und erleichtern somit auch die Einstellung auf eine Verkehrssituation bezüglich solcher Fahrzeuge!
e) Zu leise Motoren können hingegen den Verkehr dadurch gefährden, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern nur mit später Verzögerung oder auch gar nicht wahrgenommen werden können, wobei Unfallherde nicht auszuschließen sind! Führt ein solcher Fall zu einem Unfall, kann der Führer eines zu leisen Fahrzeugs, ungeachtet der Vorfahrtsrechte o.ä., mit haftbar gemacht werden. Zudem kann der Fahrzeugpilot dazu ermahnt und aufgefordert werden, die Geräuschbildung seines Fahrzeugs zu erhöhen!
f) Beschwerden und Klagen von Mitmenschen in Bezug der Geräuschbildung von Motorrädern brauchen nicht anerkannt zu werden! Solche Personen tun dies aus reiner Willkür und in Absicht die Rechte der Motorradfahrer einzugrenzen! Auslöser solcher Delikte sind meist Intoleranz, Mißgönnen, Untätigkeit und Langeweile sowie auch die unnatürliche Befriedigung dieser Kläger, die sie durch Streit und Schikanieren anderer hervorrufen.

§7

a) Biker-Geschäfte, Biker-Werkstätten und Läden, die Biker-Artikel anbieten müssen im Umkreis von 5 km ausreichend ausgeschildert sein! Auch auf Straßen- und Landkarten ist es nie verkehrt, wenn solche Filialen eingezeichnet werden! Gleiches gilt auch für den Globus!

§8

a) In geschlossenen Motorradgangs und -Gruppen sind Neulinge egal welchen Alters willkommen, soweit sie auch ein echtes Biker-Herz in der Brust haben!
b) Klischees gegen Neulinge sind dabei unpassend! Außer sie sind natürlich witzig gemeint, wie z. B. „wie viele … sind nötig, um eine Zündkerze zu wechseln!
Alle diese Gesetze sind unwiderruflich und treten nach Durchlesen dieses Dokuments automatisch in Kraft!

Der Bikergruß

Die Ursprünge des Motorradgrußes reichen bis in die Steinzeit zurück. Motorradfahrer waren damals außerordentlich rar. Es gab kaum befestigte Straßen, und die Räder waren aus Stein. Nur ganz harte Kerle vertrugen die Strapazen des Motorradfahrens. Begegneten sich zwei dieser Kerle, hielten sie an, stiegen ab und zeigten einander die geöffneten Hände, um zu zeigen, daß sich kein Faustkeil darin verbarg. So wurde der Motorradgruß erfunden.

WINTERFAHRER und WEICHEIER:

Unter ähnlich harten Bedingungen sind heute nur noch die Winterfahrer unterwegs. Motorradfahrer sind entweder Winterfahrer oder Weicheier. Weicheier trifft man im April im Straßenverkehrsamt, wo sie ihre stillgelegten Maschinen wieder anmelden. Winterfahrer dagegen fahren durch. Ihre Zahl ist klein. Treffen sich zwei Winterfahrer, ist die Freude groß. Von April an grüßen Winterfahrer nicht mehr. Winterfahrer grüßen keine Weicheier. Weicheier erkennt man daran, daß sie in den ersten Frühlingswochen wie wild und beidhändig alles grüßen, was sich auf 2 Rädern bewegt. Vor lauter Aufregung vergessen sie dann oft, daß da vorne eine Kurve kommt. Sie haben immer frische Unterwäsche an – man könnte ja im Krankenhaus landen.

DER VERBOTENE GRUß:

Das Motorradgrüßen ist stark reglementiert und wird von Anfängern zu Recht als sehr kompliziert angesehen. Es ist umlagert von allerlei Ge- und Verboten. Das bekannteste Verbot lautet: Grüße nie ein Einspurfahrzeug, das weniger als 250 ccm Hubraum hat. So etwas ist kein Motorrad! Wer fahrlässig Motorroller, Klein – oder Leichtkrafträder grüßt, verliert sein Gesicht und jegliche Selbstachtung.

Ein Spezialfall: OLDTIMER

Oldtimer werden grundsätzlich freudig und bewundernd gegrüßt, unabhängig vom Hubraum. Oldtimer werden meist von technisch versierten älteren Fahrern gefahren, sogenannten , alten Schraubern'. Solchen wird Respekt gezollt. Trifft man alte Schrauber, wartet man, ob sie grüßen. Von Frühling bis Herbst grüßen viele nicht, weil sie Winterfahrer sind – Winterfahrer grüßen keine Weicheier.

Der AUTOBAHN – GRUß:

Ungeregelt und darum praktisch nicht existent ist die Motorradgrußkultur auf der Autobahn. Nicht einmal erfahrene Motorradfahrer können sagen, ob man entgegenkommende Motorräder über sechs Spuren und einen Grünstreifen hinweg grüßen muß. Fahrtechnisch problematisch wird das Grüßen beim Überholen. Die klassische Grußhand, die Linke, wird vom Überholten nicht gesehen. Grüßt man mit der Linken vorn am Körper vorbei nach rechts, tippen Autofahrer auf Heuschreckenschwärme oder Unterarmkrampf.

Der HEIZER – GRUß:

Der ,Heizergruß' in extremer Schräglage (ein Knie berührt den Asphalt) gilt als sehr riskant. Er wird allgemein als Nachweis hoher Fahrkunst angesehen, aber man sollte vorher trotzdem frische Unterwäsche anziehen. Heiz-Grüßer fahren nur auf der äußersten Profilrille und vergleichen, wer die spitzesten Fußrasten vorweisen kann. Wer die Kunst des Heizergrußes nicht beherrscht und dennoch ausübt, riskiert seinen letzten, den sogenannten , goldenen Gruß'.

Gründe, warum Harley Fahrer nicht zurückwinken:

1. die Garantie erlischt, wenn er nicht-amerikanischen Produkten zuwinkt.

2. mit dem dicken Leder und den Nieten kriegt er den Arm nicht hoch.

3. er grüßt prinzipiell keine Fahrer, die ihr Motorrad schon voll bezahlt haben.

4. er hat Angst, daß der Lenker abvibriert, wenn er ihn losläßt.

5. der Fahrtwind könnte die neuen Tätowierungen am Arm wegblasen.

6. er braucht ne Ewigkeit um nachher wegen der Vibrationen den Griff wieder zu finden.

7. er kann nicht unterscheiden, ob der andere grüßt oder sich die Ohren zuhält.

8. er hat wegen der Vibrationen einen Klettverschluß zwischen Lenkergriff und Handschuh.

9. er hat gerade im Wirtschaftteil der Zeitung entdeckt, daß Honda zu 60 Prozent an Harley beteiligt ist.

10. seit der Zwangsversteigerung seiner letzten Harley hasst er alle Leute, die Hände heben.

11. die Rolex könnte naß werden.

12. die linke Lenkerhälfte könnte geklaut werden.

13. die linke Lenkerhälfte wurde bereits geklaut und er hält sich am Tacho fest.

14. der ganze Lenker wurde bereits geklaut und er betet einen Rosenkranz.

15. er braucht beide Hände um mit den Fingern die nächste Rate abzuzählen.

16. er poliert gerade den Luftfilterdeckel.

Gründe, warum Goldwing Fahrer nicht grüßen:

1. laut Honda – Fahrer – Handbuch darf er den Lenker erst loslassen, wenn das Motorrad steht, der Zündschlüssel abgezogen, der Hauptständer herausgeklappt und das Radio ausgeschaltet ist.

2. auf dem Armaturenbrett ist kein Knopf für "vollautomatisches Zurückwinken".

3. er ist gerade eingeschlafen.

4. er kriegt den Arm wegen Altersschwäche nicht mehr hoch.

5. er hat übers Handy eine Konferenzschaltung mit seinem Broker und der CityBank.

6. Mami hat verboten, Fremde zu grüßen.

7. er ist gerade mit Abzählen der Lämpchen am Christbaum beschäftigt.

8. er sortiert momentan seine CD-Sammlung.

9. die Hand vor der Antenne stört den Fernsehempfang.

10. er räumt gerade das Kaffeegeschirr in den Spüler.

11. wegen seiner Alzheimer weiß er anschließend nicht mehr, wohin mit der Hand.

12. er findet nachher zwischen all den Knöpfen, Schaltern und Hebeln den Lenker nicht mehr.

13. er wechselt gerade die Batterie vom Herzschrittmacher.

14. er sucht gerade im Bordcomputer, was "erhobene Hand eines fremden Motorradfahrers" bedeutet.

15. er grüßt immer, aber wegen dem Geraffel um den Lenker sieht keiner die Hand.

cu later alligator!!
 
 
 ps. Mehr Spass gibbet in unser FUNECKE im Forum :)